Leibniz aktuell
"Leibniz hilft! Hilfe für die Erdbeebenopfer in der Türkei und in Syrien" bringt 13.175,00 €.
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Schulpflicht bei Streiks
Im März gab es an mehreren Tagen Streiks des ÖPNV, weitere Streiks werden voraussichtlich erfolgen. Der nächste Streik ist bereits für den 21.3.2023 angekündigt. Einige unserer Schüler*innen haben einen längeren Anfahrtsweg mit Bus oder Bahn. Uns ist bewusst, dass diese Schüler*innen bei einem Streik Schwierigkeiten haben, in die Schule zu kommen. Dennoch besteht laut dem Gesetzgeber auch in solch einer Ausnahmesituation die Schulpflicht. Bei Minderjährigen sind die Eltern dazu verpflichtet, die Teilnahme am Unterricht sicherzustellen. Ein Fernbleiben vom Unterricht gilt grundsätzlich nur bei Krankheit oder nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen als entschuldigt. Ein im Vorfeld angekündigter Streik des ÖPNV kann in diesem Sinne nicht als unvorhersehbarer Grund gelten. Daher ist es zum Beispiel ratsam, wenn Fahrgemeinschaften mit dem Auto gebildet werden, damit alle unsere Schüler*innen pünktlich in der Schule erscheinen.
Wir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen. Hier geben wir Ihnen einen Einblick in unseren schulischen Alltag und wir informieren Sie über aktuelle Ereignisse. Wir wünschen beim Stöbern auf unseren Seiten viel Spaß!