Schulbuchausleihe

Ansprechpartner:

 

Frau Bohlmann 

Schulverwaltungsassistentin

Frau Mangold

Abteilung A

 

Herr Ludwig 

Abteilung B

 


Schulbuchausleihe

Hinweise zur Ausleihe von Schulbüchern

Um den schulischen Erfolg Ihres Kindes zu sichern, statten wir Ihr Kind mit den nötigen Schulbüchern und Arbeitsheften für die entsprechenden Unterrichtsfächer aus. Die Arbeitshefte gehen in den Besitz Ihres Kindes über. Die Schulbücher hingegen sind eine Leihgabe, d.h. Ihr Kind leiht sich die Bücher für ein Schuljahr aus und muss diese am Ende des Schuljahres wieder zurückgeben. Da wir nicht jedes Jahr neue Bücher kaufen können, werden diese wieder an den nächsten Jahrgang weitergegeben.

 

Wie wir es aus dem Privatleben kennen, sollen die Kinder lernen, pfleglich mit ausgeliehenen Dingen umzugehen. Daher sehen wir es als wichtig an, dass unsere Schüler einige Grundregeln beachten:

  • Die Bücher sind persönlich auf Ihr Kind gebucht, d.h. Ihr Kind ist für die Bücher verantwortlich und muss auf diese achten.
  • Die Bücher müssen zu Beginn des Schuljahres mit einem Umschlag versehen werden. Benutzen Sie bitte keine selbstklebenden Folien, denn diese beschädigen eher die Bücher als das sie sie schützen.
  • Die Bücher werden im nächsten Jahr wieder an den kommenden Jahrgang ausgegeben. Daher darf Ihr Kind keine Lösungen und Beschriftungen im Buch hinterlassen.
  • Die Bücher müssen den kommenden Jahrgängen vollständig übergeben werden, d.h. es dürfen keine Seiten herausgerissen werden.
  • Die Bücher müssen sich in einem Zustand befinden, welcher es den nachfolgenden Kindern erlaubt, damit zu arbeiten.

Da es sich bei den Büchern um Leihgaben handelt, sehen wir uns bei schweren Beschädigungen, welche das Arbeiten mit den Büchern erschwert bzw. verhindert, gezwungen, Sie zur Entschädigung aufzufordern. Diese Entschädigungen können - je nach Grad der Beschädigung - die Erstattung des Buchpreises bzw. die Übernahme der anteiligen Kosten (Wertminderung) beinhalten. Dabei richten sich die anteilsmäßigen Kosten nach der Anzahl der Ausleihen, die das Buch durchlaufen hat.

 

Wir unterscheiden zwischen folgenden Beschädigungen: 

 

Leichte Beschädigungen, die zu einer Wertminderung führen können. Dazu gehören

  • Bemalungen, welche entfernt werden können
  • Eingerissene Seitenränder
  • Unverhältnismäßiger Verschleiß (ausgefranste Buchecken, ausgeleierte Buchbindung)

Starke Beschädigungen, die zu einer Erstattung des Buchpreises führen können

  • Essensreste im Buch
  • Herausgerissene Seiten
  • Beschädigte Bindung des Buches
  • Inschriften/ Notizen mit Kugelschreiber/ Textmarker
  • Klebstoffreste im Buch
  • Flüssigkeitsschäden, welche den Großteil des Buches betreffen

Darüber hinaus ist beim Verlust eines Buches ebenfalls die Erstattung erforderlich.

Der maximale Erstattungsanspruch der Schule gegenüber den Eltern beträgt 100% des Kaufpreises eines Schulbuches

  • nach dem ersten Nutzungsjahr 100%
  • nach dem zweiten Nutzungsjahr 66%
  • nach dem dritten Nutzungsjahr 33%
  • nach dem vierten wird das Buch i.d.R. entsorgt.

Bei Flüssigkeitsschäden weisen wir darauf hin, dass in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung für die entstanden Kosten aufkommt.

 

 

Frequently Asked Questions

Mein Kind hat bei der Buchausgabe ein beschädigtes Buch bekommen. Was kann ich tun?

Im Rahmen der Buchausgabe bietet das Bücherteam einen sogenannten Reklamationstermin an. Ihr Kind sollte zu diesem Termin das beschädigte Buch mitbringen, damit diese Schäden registriert und das Buch ggf. ausgetauscht werden kann. Der Reklamationstermin wird über die Klassenlehrer/ Beratungslehrer bekannt gegeben. Nach Ablauf dieses Termins wird i.d.R. kein Buch mehr ausgetauscht.

 

Während des Schuljahres geht ein Buch verloren. An wen soll mein Kind sich wenden?

In diesen Fällen soll Ihr Kind bitte im Beisein der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers in der Klasse überprüfen, ob das Buch versehentlich eingesteckt oder ausgetauscht wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, wendet sich Ihr Kind bitte umgehend an Frau Bohlmann. Je nach der Anzahl der Ausleihen muss das Buch anteilig ersetzt werden.

 

Mein Kind wechselt zum Halbjahr in einen anderen Kurs. Wo bekommt es die entsprechenden Bücher her?

In diesen Fällen ist für die Abteilung A Frau Mangold, für die Abteilung B Herr Ludwig zuständig. Beide sind in den entsprechenden Lehrerzimmern zu finden. Ihr Kind bringt bitte das zu tauschende Buch mit und wird von uns mit den erforderlichen Arbeitsmaterialien ausgestattet. 

 

Ein anderes Kind hat die Bücher meines Kindes beschädigt. Was können wir tun?

Die Bücher werden persönlich auf Ihr Kind registriert, das bedeutet, dass Ihr Kind für den Zustand der Bücher verantwortlich ist. In diesen Fällen müssen Sie sich mit den Eltern des Verursachers eigenständig auseinandersetzen, da wir uns an den Ausleiher wenden. 

 

Bei der Buchrückgabe wurde meinem Kind nicht gesagt, dass es das Buch ersetzen bzw. anteilig bezahlt werden muss. Warum bekommen wir eine Rechnung?

Da im Rahmen der Rückgabe nicht alle Bücher geprüft werden können, erfolgt dies in der letzten Schulwoche bzw. zu Beginn der Sommerferien. Daraus ergibt sich, dass manche Mängel erst später festgestellt werden können. Wir weisen auch während der Rückgabe auf dieses Vorgehen hin.

 

Wann bekommen wir die Rechnung für die beschädigten Bücher und wie soll diese bezahlt werden?

Die Rechnungen für die Bücher werden in der Regel zu Beginn des neuen Schuljahres postalisch versendet. Auf den Rechnungen ist die Zahlungsmethode angegeben. 

 

 

Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule
Hamborner Straße 274-278
47166 Duisburg
Tel.: (0203) 283-5522
Fax: (0203) 283-5445


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