Laufbahnplanung in der Oberstufe
Das Ministerium für Schule stellt eine Broschüre bereit, die die die Planung der Schullaufbahn von der Einführungsphase bis zum Abitur erleichtern soll: Ob es um Pflichtfächer oder individuelle Schwerpunkte, Leistungsnachweise oder Abiturprüfung geht - angehende Oberstufenschülerinnen und -schüler finden hier alle wichtigen Informationen.
Für die Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe hat das Schulministerium NRW eine Beratungssoftware entwickelt. Das Programm LuPO (Laufbahn- und Planungstool Oberstufe) unterstützt Sie bei der Kursplanung. Die Schülerversion ist als zusätzliches Angebot zu verstehen und kann in der Schule genutzt werden, um die eigene Laufbahn durchzuspielen. Hierzu stellt erstellen Sie zusammen mit Ihren Beratungslehrern eine persönliche Beratungsdatei.
Um das Programm nutzen zu können, müssen Sie die Installationsdatei auf der Seite der Schulverwaltung NRW herunterladen. Dort erhalten Sie auch eine Anleitung!
Entschuldigung für die Sekundarstufe I
Erkrankt Ihr Kind oder ist es aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert die Schule zu besuchen, so benachrichtigen Sie bitte unverzüglich (am selben Tag bis 8 Uhr) telefonisch die Schule. Außerdem geben Sie ihm bitte bei Beendigung des Schulversäumnisses eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der Grund und die Dauer des Fehlens hervorgehen. 7. Nach Schulversäumnissen muss der versäumte Unterrichtsstoff selbstständig nachgearbeitet werden!
Hierfür können Sie die folgende Vorlage verwenden:
Seit dem 1. Januar 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket). Damit können Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen für Bildung, Sport,
Kultur und Freizeit erhalten. Einen Überblick über die Leistungen aus dem Bildungspaket finden Sie auf der Seite der Stadt Duisburg. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum
Leistungsumfang und zur Beantragung. Die erforderlichen Formulare zur Antragstellung stehen dort ebenfalls zum Download bereit. Zum Angebot der Stadt Duisburg gelangen Sie hier. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Tücking gerne zur Verfügung. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte wenden an unser
Sekretariat.