Aktuelle Informationen
zum Corona-Virus
Hier geht es zum Archiv
Informationen zum Corona-Virus
im Schuljahr 2019/2020
Das Ministerium für Schule und Bildung hat uns gestern in seiner Schulmeldung über folgende Punkte informiert:
Aufgrund der sinkenden Inzidenz (unter 100) kehren wir ab Montag, 31. Mai 2021, zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Da wir am 31. Mai eine schulinterne Lehrerfortbildung durchführen, beginnt für uns der geänderte Schulbetrieb ab Dienstag, 1. Juni 2021.
Die bestehenden Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.
Die vor kurzem mitgeteilten Termine haben weiterhin Bestand. Die Terminübersicht können Sie unter der Meldung "Terminplan" herunterladen.
Aufgrund von zentralen Prüfungen im 10. Jahrgang und Abiturprüfungen kommt es in den nächsten Tagen teilweise zu Unterrichtsausfällen. Hinzu kommen Feiertage, Pfingstferien, ein schulinterner Fortbildungstag und ein beweglicher Ferientag. Der nachfolgenden Übersicht können Sie alle wichtigen Termine entnehmen
Die Schulen öffnen am kommenden Montag, wenn die Inzidenz in Duisburg stabil unter 165 bleibt. Die 7-Tage-Inzidenz für Duisburg wird voraussichtlich am Samstag, den 8. Mai, an fünf Tagen hintereinander den Wert von 165 unterschritten haben, so dass (vorbehaltlich der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, kurz MAGS) ab Montag, den 10. Mai, alle Schulen in Duisburg wieder in den Wechselunterricht gehen.
Bitte verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien, ob die Werte am Wochenende unter 165 bleiben.
Es beginnt am Montag die Gruppe B mit dem Präsenzunterricht.
Es gilt weiterhin die Test- und Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler.
Die Notbetreuung während der Wechselunterrichtphasen findet nur eingeschränkt und ausschließlich nach vorheriger Anmeldung statt.
Liebe Eltern,
mit dem heutigen Tag (23.04.2021) tritt das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz)" in Kraft.
Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer
Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.
Die neuen Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie lassen sich wie folgt umreißen:
Die derzeitige Inzidenz in Duisburg liegt derzeit deutlich über 165. Es bleibt somit weiterhin dabei, dass ausschließlich Abschluss-klassen in Präsenz unterrichtet werden. Für alle weiteren Jahrgänge findet Distanzunterricht statt.
Ihre Schulleitung
Bitte beachten Sie, dass die Darstellung von PDF-Dokumenten über die LeibnizApp aus technischen Gründen nicht möglich ist. Verwenden Sie hierfür Ihren Standardbrowser!
In der Woche vom 19.-23. April gilt: kein erweiteter Präsenzunterricht
Liebe Eltern,
aufgrund der hohen Inzidenzzahl in Duisburg wurde - wie immer - am Freitagnachmittag mitgeteilt, dass die Regelungen dieser Woche in der kommenden Woche bestehen bleiben. Es findet keine Rückkehr
der Jahrgänge 5-9 und EF in den Wechselunterricht. Ausschließlich die Abschlussjahrgänge 10, Q1 und Q2 werden beschult.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-9 erhalten am Dienstag die Gelegenheit Materialien (Bücher etc.) aus dem Klassenraum zu holen. Sofern Schülerinnen und Schüler der EF an ihre Fächer
müssen, können sie dies ebenfalls im Laufe des Dienstagvormittags erledigen.
Liebe Eltern,
wie das Ministerium für Schule und Bildung gestern mitgeteilt hat, starten alle Schulen im Land NRW nach den Osterferien ab Montag, 12. April 2021, zunächst für eine Woche im Distanzunterricht.
Das Verfahren ist mittlerweile geübt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten zeitnah entsprechende Informationen von den Lehrerinnen und Lehrern über IServ.
Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge, d.h. der Jahrgangsstufe 10, der Qualifikationsphase 1 und 2, die weiterhin - nach gewohntem Verfahren - im Präsenzunterricht beschult werden. Es beginnt am Montag die Gruppe B.
Das Frühstücksangebot vor dem Unterricht entfällt bis auf weiteres. Mensa und Kiosk bleiben ebenfalls vorerst geschlossen.
Klassenarbeiten, die in der kommenden Woche stattfinden sollten, werden verschoben. Angesetzte Klausuren finden in der Q1 statt. Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen.
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests geben.
Die Testpflicht wird in der Corona-Betreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Im Bedarfsfall bieten wir für die Jahrgänge 5 und 6 die Notbetreuung an. Die Anmeldung ist erforderlich. Für Schüler/innen höherer Klassen, die z.B. zuhause keinen Zugang zu IServ haben, steht ein ebenfalls ein Betreuungsangebot zur Verfügung. Auch hier ist die Anmeldung erforderlich.
Ihre Schulleitung
Liebe Eltern,
wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern schöne Osterferien. Bleiben Sie gesund!
Die Wiederaufnahme des Unterrichts erfolgt am Montag, 12.04. ab 07:45 Uhr im Wechelunterricht. Es beginnt am Montag die Gruppe B.
Um das Infektionsgeschehen in den Schulen kontrollieren zu können und die Schulen auch längerfristig offenhalten zu können, werden wir nach den Ferien zweimal wöchentlich einen Selbsttest mit den Schülerinnen und Schülern durchführen.
Bitte unterstützen Sie diese Maßnahme, denn nur wenn alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, kann es gelingen, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen. So können wir alle aktiv dazu beitragen, dass wir schneller wieder "normal" leben können.
Falls Sie dennoch der Teilnahme Ihres Kindes widersprechen, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind das entsprechende Widerspruchsformular bei sich führt.
Ihre Schulleitung
Die neueste Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung unterrichtete uns nun über den Umgang mit den NRW-weit angekündigten Schnelltests für Schulen. Sie sind neben den Hygieneschutzregeln eine begleitende Maßnahme zum Gesundheitsschutz aller. Die Lieferung dieser Tests wird zeitnah erwartet, so dass jeder Schüler/jede Schülerin voraussichtlich einmal vor Beginn der Osterferien getestet werden kann.
Es wird keiner zum Test gezwungen, der Test ist freiwillig. Falls Sie nicht möchten, dass ihr Kind daran teilnimmt, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Volljährige Schüler/Schülerinnen
entscheiden natürlich selbständig. Das Widerspruchsformular finden Sie unter der Meldung.
Wir werden in den nächsten Tagen die Unterrichtsstunden festlegen, an denen der Test in beiden Gruppen (A+B) durchgeführt wird.
Die sog. PoC-Schnelltests der Firma Roche können innerhalb von 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Jede/r Schüler/in testet sich in
einem vorgegebenen Verfahren selbst (Nasentest), der Lehrer/die Lehrerin kontrolliert das Ergebnis, das Testmaterial wird anschließend entsorgt. Schauen Sie bitte - wenn möglich - vor dem
Test in der Schule gemeinsam mit Ihrem Kind das Video, das die Handhabung Schritt für
Schritt erläutert.
Im Fall einer positiven Testung wird der Schüler bzw. die Schülerin in einen separaten Raum gebracht und die Eltern werden informiert und gebeten, Ihr Kind aus der Schule abzuholen. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln soll nicht stattfinden. Anschließend suchen Sie mit Ihrem Kind dann das nächstgelegene Testzentrum auf, um das Testergebnis zu überprüfen. Das Verfahren haben wir ebenfalls als PDF-Dokument beigefügt.
Erst nach Vorliegen eines negativen Tests darf der Schüler/die Schülerin die Schule wieder besuchen. Weitere Maßnahmen für die betreffende Lerngruppe sind nicht vorgesehen, jedoch sind
unmittelbare Freunde gebeten, sich auch außerhalb der Schule besonders vorsichtig zu verhalten.
Auch die negativ getesteten Schülerinnen und Schüler müssen sich weiterhin an die Hygieneregeln halten. Denn der Schnelltest ist eine Mometaufnahme und dient dazu, mögliche unerkannte Infektionen
zu entdecken. Er darf aber keineswegs zu einer trügerischen Sicherheit verleiten.
Nähere Informationen in verschiedenen Sprachen sowie entsprechende Formulare finden Sie hier
Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier
Am 15.03.21 werden nun alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, der EF und Q1 in den Wechselunterricht zurückkehren.
Wir bilden für jede Klasse eine Gruppe A und eine Gruppe B. Die Einteilung der Gruppen A und B für die Jahrgänge 5-7 entspricht der Aufteilung in den Kursen Musik, Technik und Hauswirtschaft. Für
die Jahrgänge 8 und 9 teilen die Klassenleitungen die Gruppen auf.
Alle Klassenleitungen informieren ihre Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über die Zuordnung zur A- und B-Gruppe.
Hier sehen Sie, an welchen Tagen Ihr Kind entsprechend unserer Planung vor den Osterferien in die Schule kommt.
Der Unterricht beginnt weiter um 7:45 Uhr und findet entsprechend des Stundenplanes statt.
Zur Risikovermeidung ist ihr Kind zum Tragen einer FFP2, KN95 oder einer medizinischen Maske verpflichtet. Außerdem kommt dem Lüften ganz besondere Bedeutung zu. Alle Klassen und Kurse werden
deshalb Lüftungsdienste benennen, die dafür sorgen, dass alle 20 Minuten stoß- und bestenfalls quergelüftet wird. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Kleidung Ihres Kindes.
Die Arbeitsgemeinschaften müssen entsprechend der Weisung des Ministeriums entfallen.
Die Notbetreuung bleibt grundsätzlich bestehen.
Das Bistro ist ab Montag wieder geöffnet. Auch das Mittagessen in der Mensa ist dann wieder möglich.
Mit der Rückkehr zum Präsenzunterricht endet auch die Ausleihe der iPads. Die Rückgabe der iPads erfolgt am Mittwoch 24.03. und Donnerstag 25.03. in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr durch die
erziehungsberechtigte Person, die den Vertrag unterschrieben hat.
Unterricht in der Sekundarstufe II
Q2: Ab der Woche vom 15.03.21 werden die Kurse wieder in den Stammräumen gemeinsam unterrichtet. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass nur noch Schülerinnen und Schüler, die die
entsprechenden Fächer im Abitur haben, antreten.
Q1 und EF werden im Wechselunterricht mit einer festen Teilungsgrenze im Alphabet beschult.
EF Gruppe A von A-Ka, Gruppe B von Ki-Z
Q1 Gruppe A von A-Kam, Gruppe B von Kara-Z
Ihre Schulleitung
Liebe Eltern,
wir haben für die Jahrgänge 10, Q1 und Q2 Pläne erstellt, die ab dem 22.02.2021 einen Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ermöglichen. Über die Details möchten wir Sie heute genauer informieren.
Die Vorgaben des MSB sind für die Gesamtschulen alles andere als optimal. Insbesondere die Beschulung der ZP-Fächer im Klassenverband - und nicht in differenzierten E- und G-Kursen - wird uns in den nächsten Wochen vor besondere Herausforderungen stellen, ebenfalls der Unterricht in der Oberstufe, der i.d.R. eine Gruppenteilung in zwei Räume vorsieht.
Der Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist darüber hinaus für Sie als Eltern, die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrer/innen eine organisatorische Herausforderung.
Wenn der 10. Jahrgang bzw. die Q1 und Q2 im Präsenzunterricht beschult werden, sind natürlich viele Kolleg/inn/en vor Ort, so dass der Distanzunterricht für die Schüler/innen der Jahrgänge 5-9 und EF teilweise nicht in dem Maße aufrechterhalten werden kann, wie dies bisher der Fall war.
Die Stundenpläne für die nun mit dem Präsenzunterricht beginnenden Jahrgänge sowie weitere Informationen werden über die Klassenlehrer/innen bzw. die Beratungslehrer/innen (in der Sekundarstufe II) zeitnah über IServ verteilt.
In den nächsten beiden Wochen kann noch keine Schulverpflegung angeboten werden. Das Bistro und die Mensa bleiben zunächst geschlossen. Bitte sorgen Sie daher dafür, dass Ihr Kind genügend Proviant mit in die Schule bringt.
Es gilt weiterhin unser vorgezogenes Stundenraster. Die erste Stunde beginnt also weiterhin um 07:45 Uhr.
Wir weisen darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen OP- bzw. einer FFP-2-Maske auf dem Schulgelände und im Unterricht verpflichtend ist.
Informationen für den Jahrgang 10
Der Wahlpflichtbereich 1, die Ergänzungsstunden sowie der Religions- und Philosophieunterricht wurden aus den Plänen genommen, da sie aufgrund der Differenzierung weiterhin ausschließlich im Distanzunterricht erteilt werden.
Aufgrund der Hallenfreigabe kann der Sportunterricht im 10. Jahrgang unter Berücksichtigung der Vorgaben zum Infektionsschutz durchgeführt werden. Für den Sportunterricht sind somit die Sportsachen mitzubringen!
Die Klassen 10.1-10.3 und 10.A-10.C werden in einem Wechselmodell unterrichtet.
Jede/r Schüler/in wird auf Grundlage der Einteilung in den Hauswirtschaftslehre- bzw. Technik-Kurs im 2. Halbjahr in Gruppe A bzw. B eingeteilt. Der Wechselplan wird ebenfalls über die Klassenlehrer/innen verteilt.
Informationen für die Jahrgänge Q1 und Q2
In diesen Jahrgängen findet der Unterricht regulär statt. Gruppen >15 Schüler/innen erhalten einen zweiten (benachbarten) Raum. Über die Raumverteilung werden die Schüler/innen über die Beratungslehrer informiert.
Ihre Schulleitung
Liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung hat uns nach dem Treffens der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über das weitere Vorgehen informiert.
Derzeit bereiten wir entsprechende Planungen vor. Über die Stundenpläne und Gruppeneinteilungen informieren die Klassenlehrer/innen bzw. Beratungslehrer (Sek. II) die Schüler/innen in der zweiten Wochehälfte über IServ.
Wir weisen darauf hin, dass das Tragen von medizinschen oder FFP2-Masken im Präsenzunterricht verpflichtend ist!
Wir hoffen, dass wir zeitnah auch weitere Jahrgänge wieder in der Schule begrüßen können. Bis dahin werden die Jahrgänge 5-9 sowie die EF weiterhin in Distanz unterrichtet. Das Angebot der
Notbetreuung durch die Schule bleibt bestehen.
Ihre Schulleitung
Liebe Eltern,
mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Entwicklung haben wir durch einen Beschluss unseres Eilausschusses die beweglichen Ferientage für das laufende Schuljahr anzupassen.
Den Karnevalsdonnerstag, 11. Februar, und Karnevalsfreitag, 12. Februar, wollen wir, wie bereits zu Beginn des Schuljahres beschlossen, nutzen, damit Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und
natürlich auch Sie, liebe Eltern, einmal durchatmen können. An diesen beiden Tagen ist die Schule nicht besetzt und es findet keine Notbetreuung statt.
Übersicht "Bewegliche Ferientage"
Do., 11.02.21 Karnevalsdonnerstag
Fr., 12.02.21 Karnevalsfreitag
Fr., 14.05.21 Brückentag nach Christi Himmelfahrt
Fr., 04.06.21 Brückentag nach Fronleichnam
Wir hatten gehofft, am Rosenmontag mit teilweisem Präsenzunterricht wiederbeginnen zu können. Da bis Freitag, 12. Februar, allerdings keine belastbaren, schriftlichen Informationen der
Landesregierung bzw. des MSB zu erwarten sind, werden wir am Montag, 15. Februar, und am Dienstag, 16. Februar, weiter Distanzunterricht erteilen und parallel Planungen vornehmen, um am Mittwoch,
17. Februar, die Vorgaben des Ministeriums umsetzen und dann hoffentlich wieder (ggf. teilweise) Präsenzunterricht anbieten können.
Detaillierte Informationen zum Verfahren ab Mittwoch, 17. Februar, können Sie am Rosenmontag ab 14:00 Uhr unserer Homepage entnehmen.
Die in unserem Terminplan veröffentlichten Klassenpflegschaften und Informationsveranstaltungen finden nicht am 8. und 9. Februar 2021 statt.
Ebenfalls werden die Elternsprechtage, die in der Zeit vom 17.-18. Februar stattfinden sollten, verlegt.
Über neue Termine informieren wir Sie zeitnah!
Da der Speicher unseres Servers (IServ) als auch die Bandbreite der Leitung zum Server deutlich erhöht wurden, besteht kein Grund mehr dafür, dass sich die Schüler/innen nur in den vorgegebenen
Zeitfenstern einwählen sollen. Diese Regelung wird daher aufgehoben. Die Einwahl sollte nun zu jeder Zeit möglich sein.
Ihre Schulleitung
Das MSB teilt in seiner SchulMail vom 28.01.2021 mit: "Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt."
Bitte beachten Sie die Ausgabezeiten der Halbjahreszeugnisse.
Wir bitten um Beachtung der Regeln für Videokonferenzen!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr und hoffen, dass Sie und Ihre Familie gesund ins neue Jahr gekommen sind!
Nach wie vor sehen wir uns den Herausforderungen der Pandemie gegenüber, die uns in einen weiteren kompletten Lockdown führt. Wir wissen, dass die kommenden Wochen auch für Sie besonders herausfordernd werden.
Trotz des Verzichts auf Präsenzunterricht ist es unser Auftrag, Ihr Kind im Lernen auf Distanz möglichst umfassend weiter zu beschulen.
Der Distanzunterricht beginnt am kommenden Montag. Wie wir leider in den letzten Monaten feststellen mussten, hält unser Server einem gleichzeitigen Zugriff aller SchülerInnen auf IServ derzeit nicht stand. Daher haben allen Jahrgängen tägliche Einwahlzeitpunkte zugewiesen. Videokonferenzen können aus demselben Grund nur im Einzelfall angeboten werden.
Diese und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den unten dargestellten Informationen!
Für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und Ihre Flexibilität im Umgang mit der Situation danken wir Ihnen von Herzen.
Gemeinsam werden wir auch diese Phase erfolgreich bestehen!
Liebe Grüße
Karl Hußmann
(Schulleiter)
Allgemeine Hinweise
Entsprechend der Regelung des Ministeriums entfallen alle Nachschreibearbeiten in der Sekundarstufe I und der EF. Für die Q1 und Q2 gilt: Die Kommunikationsprüfungen am Montag und Nachschreibeklausuren finden ab Dienstag statt.
Das Praktikum für den 10. Jahrgang und die LP-Klassen entfällt bis Ende Januar. Bitte setzen Sie sich mit den Betrieben in Verbindung und sagen den Termin ab. Falls dies nicht möglich ist, nehmen Sie bitte per Mail Kontakt zu Herrn Bethmann auf.
Wir gehen davon aus, dass Ihr Kind über aktuelle Passwörter verfügt. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Ihr Kind gerne schon am morgigen Freitag im Sekretariat meldet, um ein neues Passwort zu erstellen.
Hinweise zur Durchführung des verpflichtenden Distanzunterrichtes
Wir haben unsere Planung so gestaltet, dass für Ihr Kind ein möglichst geregelter Tagesablauf
beibehalten werden kann. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit bei der Erledigung der Aufgaben.
Zeitfenster zur Abfrage der Aufgaben (IServ)
täglich (Mo-Fr)
08:00-09:00 5. Jg.
09:00-10:00 6. Jg.
10:00-11:00 7. Jg.
11:00-12:00 8. Jg.
12:00-13:00 9. Jg.
13:00-14:00 10. Jg.
14:00-15:00 EF. Jg.
15:00-16:00 Q1/Q2
Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6
Sie sind aufgerufen, Ihr Kind – soweit möglich - zuhause zu betreuen, um einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Falls dies nicht möglich ist, nutzen Sie bitte den unten zum Download bereitgestellten Antrag zur Anmeldung Ihres Kindes.
Abgabefrist: Dienstag, 12.01.2021, 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Landesregierung NRW heute verkündet hat, dass der Präsenzunterricht bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt wird und Unterricht auf Distanz stattfindet. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen!
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des morgigen Tages weitere Regelungen über die SchulMail des MSB eintreffen, die Hinweise zur Durchführung von zwingend zu schreibenden Klausuren und Prüfungen sowie zur Notbetreuung enthalten werden.
Über diese und weitere Punkte, wie z.B. Regelungen zur Umsetzung des Distanzunterrichts, werden wir Sie dann umfassend auf unserer Schulhomepage informieren!
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
sicherlich haben Sie bereits erfahren, dass das Ministerium für Schule und Bildung heute Mittag eine ab Montag geltende Regelung erlassen hat:
Informationen zur Abholung von Lernmaterialien sowie weitere Informationen erhalten Sie am Montag über unsere Homepage.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, hat die Landesregierung hat beschlossen, dass der letzte Schultag im Dezember bereits am Freitag, 18. Dezember 2020 sein wird. Die Landesregierung unterbreitet Schülerinnen und Schülern der Klasse 1-6 ein Notbetreuungsangebot. Hierzu füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen dieses spätestens am Mi., 16.12.2020 im Sekretariat A ab.
Die Stadt Duisburg bittet darum, dass die Schulen ihre Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie das Lehr- und Betreungspersonal kurzfristig über die Allgemeinverfügung informieren, die ab Montag, 23. November 2020 in Kraft tritt:
"Nachfolgende Personen sind verpflichtet - sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht -, eine Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) in einem Radius von 150 m um die von ihnen besuchte Schule (allgemein- und berufsbildende Schule) oder Tageseinrichtung für Kinder zu tragen:
Wie uns heute mitgeteilt wurde, sieht sich die Stadt als Schulträger aufgrund der zunehmenden Infektionswerte gezwungen, Veränderungen im Bereich der Schulanfangszeiten vorzunehmen. Indem die Schulen in der näheren Umgebung zu unterschiedlichen Zeiten den Unterricht beginnen, soll der öffentliche Personennahverkehr entlastet werden.
Der Unterricht wird an unserer Schule 15 Minuten vorgezogen. Somit beginnt ab Mittwoch, 18.11.2020 die erste Stunde bereits um 07:45 Uhr. Das veränderte Stundenraster können Sie hier herunterladen.
Die Landesregierung hat beschlossen, dass der letzte Schultag im Dezember bereits am Freitag, 18. Dezember 2020 sein soll. So soll das Corona-Infektionsrisiko gesenkt werden, damit Familien ein "möglichst unbeschwertes Weihnachtsfest" feiern könnten. Weitere Informationen haben die Schulen bislang noch nicht erreicht. Wir informieren Sie, sobald und nähere Informationen vorliegen.
Aufgrund diverser Nachfragen hat die Stadt Duisburg die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um das Thema "Corona" zusammengestellt. Sie erhalten die Unterlagen in verschiedenen Sprachen.
Zunehmend kommt es zu Anordnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Duisburg, dass sich Schüler/innen in eine sogenannte 14-tägige häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben müssen. In diesem Fall darf die Wohnung nicht verlassen werden. Auf Grund des Sachverhaltes ist es meist angezeigt einen Corona-Test zu veranlassen.
Wir weisen jedoch darauf hin:
Ein negatives Testergebnis verkürzt jedoch nicht die Zeit der häuslichen Isolierung!
Quarantäne entbindet grundsätzlich nicht vom Erledigen von Schulaufgaben. Bitte informieren Sie sich daher in diesem Fall regelmäßig, welche Aufgaben zu erledigen sind.
Fehlstunden können mit dem Schreiben, das die Eltern erhalten haben, in dem die Quarantäne angeordnet wird, entschuldigt werden.
Aufgrund der unklaren Situation hinsichtlich der Entwicklung der Pandemie sehen wir uns gezwungen alle Klassen- und Kursfahrten bis zum 30.06.2021 abzusagen.
Wir bedauern diesen Schritt sehr, sind jedoch dazu gezwungen, da bislang seitens des Ministeriums für Schule und Bildung keine Garantien für die Übernahme von Stornokosten gegeben werden. Auch
kommt es bereits zu Absagen einzelner Veranstalter.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen mehr. Sofern Sie bereits Zahlungen geleistet haben, werden diese selbstverständlich zurückerstattet. Bitte füllen Sie hierzu das Formular (s.u.) aus.
Sofern Sie BuT-Leistungen zur Übernahme der Kosten beantragt haben, informieren Sie bitte das zuständige Amt über die Absage.
Sofern Ihr Kind durch das Gesundheitsamt aufgefordert wird häusliche Quarantäne einzuhalten, da es ggf. Kontakt zu einer positiv auf Covid-19 getesten Person hatte oder selbst positiv getestet wurde, informieren Sie bitte das Sekretarait der Schule.
Quarantäne entbindet grundsätzlich nicht vom Erledigen von Schulaufgaben. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig in diesem Fall, welche Aufgaben zu erledigen sind.
Fehlstunden können mit dem Schreiben, das die Eltern erhalten haben, in dem die Quarantäne angeorndet wird, entschuldigt werden.
Corona-Regeln an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule,
damit alle gesund durch die Pandemie kommen.
Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände auch während des Unterrichts!
Für die Lüftungsphasen während des Unterrichtes benötigen alle Schülerinnen und Schüler wärmende Kleidung!
Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen dürfen das Schulgelände nicht betreten.
Liebe Eltern,
zunächst möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Beteiligten bedanken, die vor den Herbstferien verantwortungsvoll nach den Hygienebedingungen gelebt, gelernt und gearbeitet haben!
Die NRW-Landesregierung hat für einen angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien klare Regeln festgelegt und die Schulen darüber informiert. Damit soll dem aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehen Rechnung getragen werden.
Hierüber möchten wir Sie heute informieren.
Die Regelungen im Einzelnen:
Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten
Wie für alle Rückreisenden aus ausländischen Risikogebieten gilt für Schüler/innen in NRW eine zweiwöchige Quarantäne - es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorweisen. Eltern müssen ihre Kinder wie bei einer Krankheit telefonisch abmelden und schriftlich entschuldigen. Es ist ein Nachweis über die Quarantäne zu erbringen.
Eltern bzw. Schüler, die die Quarantäne missachten, müssen mit rechtlichen Folgen rechnen, denn ein solches Verhalten stellt einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.
Maskenpflicht
In Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien an allen weiterführenden Schulen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB). Im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und im Unterricht am Sitzplatz müssen alle Schülerinnen und Schüler eine MNB tragen.
Die Pflicht zum Tragen einer MNB im Unterricht gilt vorerst bis zum Ende des Jahres.
Darüber hinaus gehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen auf Grundlage eines ärztlichen Attests durch die Schulleitung genehmigt werden.
Ergänzend stellt das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) klar, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Eine Lehrkraft kann zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten aus pädagogischen Gründen über Ausnahmen vom verpflichtenden Tragen der MNB entscheiden.
Sportunterricht
Das Amt für schulische Bildung der Stadt Duisburg hat darüber hinaus entschieden, dass bis auf Weiteres kein praktischer Sportunterricht stattfinden kann. Der Sportunterricht entfällt jedoch nicht, er wird z.B. durch sporttheoretische Einheiten im Klassenraum ersetzt.
Lüften
Neben der Maskenpflicht leistet – so das MSB – auch regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume einen effektiven Beitrag zum Schutz vor dem Coronavirus. Die Schulen werden daher aufgefordert in jedem Unterricht regelmäßig zu lüften.
Kalte Außentemperaturen können beim Lüften zu einer absinkenden Raumtemperatur führen. Bitte statten Sie Ihr Kind mit ausreichend wärmender Kleidung (z.B. zusätzliche Westen) aus, damit das Frieren und somit auch die Gefahr eine Erkältung zu erleiden minimiert wird.
Krankheitssymptome
Wenn Ihr Kind Schnupfen hat, dann soll es mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zu Hause bleiben und beobachtet werden. Denn auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Bitte melden Sie ihr Kind dann – wie gewohnt – telefonisch bis 8:00 Uhr im Sekretariat krank. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine ärztliche Abklärung zu veranlassen.
Eine Bitte zum Schluss ...
Die sehr unterschiedlichen Meinungen und Positionen zu den Maßnahmen des MSB haben wir alle zur Kenntnis genommen. Dabei sind wir uns bewusst, dass es sowohl Menschen gibt, die eine generelle Maskenpflicht für unverantwortlich halten, sowie auch Menschen, die eine Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der Schule bei weiter steigenden Infektionszahlen für fahrlässig erachten.
Wir handeln jedoch weiterhin ausschließlich nach den für uns maßgeblichen Leitlinien des Schulministeriums. Bitte nehmen Sie daher Abstand davon, Ihre persönlichen Meinungen mit uns als Schule diskutieren zu wollen.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Ihre Schulleitung der
Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule
Im Rahmen der Testung der derzeit vom Unterricht befreiten Schülerinnen und Schülerin ist eine weitere Schülerin positiv auf das Corona-Virus getestet worden.
Die Schülerinnen und Schüler, die im Erstkontakt mit der Schülerin waren, haben wir per IServ informiert.
Stand: 03.10.2020
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass ein Schüler des 10. Jahrgangs positiv auf das Covid-19-Virus getestet wurde und sich derzeit in Quarantäne befindet.
Wir haben daraufhin für alle Schülerinnen und Schüler, mit denen der Schüler in der Zeit von Dienstag, 29.09. bis Mittwoch 30.09.2020 gemeinsam im Unterricht war, eine Unterrichtsbefreiung bis
zum Donnerstag, 8.10.2020 ausgesprochen, um die Gefahr weiterer Infektionen so gering wie möglich zu halten. Am Freitag werden die Schüler/innen dann nicht in den Unterricht zurückkehren sondern
an mündlichen Prüfungen im Fach Englisch teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler, die im Erstkontakt waren, haben wir bereits per IServ-Mail informiert.
Ich wünsche dem betroffenen Schüler gute Besserung und bitte alle Schülerinnen und Schüler dringend, Masken zu tragen, Distanz zu halten und die Hygieneregeln zu beachten, um sich selbst und
Andere zu schützen.
Für den Fall, dass ein Covid-19-Fall an unserer Schule zur Quarantäne von Klassen oder Kursen führen sollte, haben wir ein Konzept zum Distanzlernen entwickelt.
Das Element der Videokonferenz werden wir in den nächsten Tagen mit allen Schüler/innen einmalig üben. Weitere Informationen zum Thema erhalten die Schüler/innen der Jahrgänge 5 bis EF per E-Mail über IServ. Ein Elternbrief wird spätestens morgen an die Schüler/innen verteilt.
Beide Anschreiben können Sie auch hier herunterladen!
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir, dass ihr Kind mit
dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen
oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause bleibt und beobachtet wird. Bitte melden Sie ihr Kind dann – wie gewohnt – telefonisch bis 8:00 Uhr im Sekretariat
krank. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung
zu veranlassen.
Liebe Eltern,
entsprechend der Vorgabe des Ministeriums setzen wir die Maskenpflicht im Unterricht ab dem 02.09.2020 aus.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen:
Schülerinnen und Schüler, die der Pflicht zum Tragen einer Maske in der beschriebenen Situation nicht nachkommen, können aus dem Unterricht verwiesen werden.
Nach wie vor gilt auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Unterrichtes insbesondere beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes, beim Raumwechsel und in den Pausen die Maskenpflicht.
Schüler/innen sind also verpflichtet, die Maske immer bei sich zu führen, um sie im Bedarf aufsetzen zu können.
Grundsätzlich erwarten wir, dass die Maske auch während des Unterrichtes getragen wird, weil wir nur so uns selbst und die Menschen in unserer Nähe wirkungsvoll schützen können. Maske zu tragen
ist ein Akt der Solidarität in unserem Team.
Mit Blick darauf, dass unser Team in den ersten Schulwochen hervorragend zusammengearbeitet hat, gehe ich davon aus, dass auch die neue Regelung von allen umfassend umgesetzt wird.
Frohes Schaffen und bleibt gesund!
Karl Hußmann, Schulleiter
Ab dem 1. September hat das Land Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht im Schulunterricht aufgehoben. Der Leiter des Krisenstabes der Stadt Duisburg und Schuldezernentin Astrid Neese empfehlen den Schüler/innen und Schülern jedoch weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Klassenräumen während des Unterrichts. Auf den Fluren, in Gemeinschaftsräumen und auf den Schulhöfen bleibt die Maskenpflicht ohnehin auch über den 31. August hinaus bestehen.
Krisenstabsleiter Martin Murrack: „Masken helfen bei der Eindämmung des Coronavirus - auch und vor allem in Schulen. Sie sind ein sinnvolles Mittel zur Minderung des Infektionsrisikos, wenn
Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Das ist definitiv in vollen Klassen der Fall, wenn Schülerinnen und Schüler direkt nebeneinander sitzen."
In der Pressekonferenz vom Donnerstag, 27. August, teilte der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet mit, dass die Maskenpflicht im Unterricht zum 31.08.2020 enden soll.
Zu dieser Pressemitteilung liegt den Schulen in ganz NRW auch nach Ende dieses Schultages keinerlei offizielle Information seitens des Ministeriums für Schule und Bildung mit den erforderlichen Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen vor.
Daher hat am morgigen Dienstag (01.08.2020) die bislang geltende Regelung (Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Unterricht) weiter Bestand.
Wir hoffen, dass wir morgen weitere Informationen erhalten, um eine angepasste Regelung auf den Weg zu bringen.
In der kommenden Woche (KW 34) finden am Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag aufgrund der Wettersituation und den Temperaturen in den Klassenräumen Kurzstunden statt. Der Unterricht am Dienstag findet regulär (keine Kurzstunden) bis 13:20 Uhr statt.
Kurzstunden können in Ausnahmefällen bei besonders hohen Temperaturen als Hitzefrei-Maßnahme stattfinden. Hierbei werden die Unterrichtsstunden und Pausen verkürzt, sodass der Unterrichtstag deutlich früher endet.
Schülerinnen und Schüler, die erst zur 2. Std. kommen, beachten bitte, dass der Unterricht dann früher - nämlich um 08:35 Uhr - beginnt.
Eine Übersicht zum Kurzstundenraster steht hier zum Download bereit.
Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb wieder möglichst regulär und vollständig im Präsenzunterricht in Klassen und Kursen stattfinden. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in fachbezogenen Kursen statt. Dies gilt genauso für Fachunterrichtskooperationen mit anderen Schulen.
In einigen wenigen Fällen musste jedoch Unterricht gekürzt werden, da noch nicht alle Lehrkräfte in den Präsenzunterricht zurückkehren können.
Bei der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs muss der Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein. Die vom Ministerium für Schule und Bildung vorgestellten
Maßnahmen, Vorgaben und Hinweise zielen darauf ab, einen an das Infektionsgeschehen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten sicherzustellen, damit die Bildungs- und Erziehungsziele erreicht
werden können.
Wie Sie sicherlich schon durch die Medien erfahren haben, gilt in der Schule mit Beginn des Schuljahres zunächst eine Maskenpflicht.
In den folgenden Tagen planen wir die Veröffentlichung eines Informationsvideos, in dem wir Sie nochmals ausführlich über die aktuellen Neuerungen informieren.
In den als Download zur Verfügung gestellten FAQs beantworten wir Ihnen schon jetzt viele Fragen zu den Regelungen, die ab dem 12.08.2020 gelten!
Noch ein Hinweis für die Schülerinnen und Schüler unseres neuen 5. Jahrgangs:
Eine Einschulungsfeier für den neuen 5. Jahrgang wird leider unter den derzeitgen Bedingungen nicht stattfinden können. Am Mittwoch, 12.08.2020, treffen sich daher um 9:00 Uhr die neuen Schülerinnen und Schüler zusammen mit einem Elternteil auf dem Schulhof. Dort werden die neuen Klassenlehrer/innen Sie und Ihre Kinder begrüßen. Hier werden Sie kurz über den Ablauf und das Ende des ersten Schultages informiert. Die Schülerinnen und Schüler gehen dann gemeinsam in ihren Klassenraum.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Bezirksregierung Düsseldorf hat uns am 27. Juli 2020 darüber informiert, dass die von der Schule beantragte Erstattung der Stornokosten, für die aufgrund der Corona-Pandemie entfallenen Klassen- und Kursfahrten, in vollem Umfang in den nächsten Wochen erfolgen wird.
Die Schule kann daher in den nächsten Wochen mit der Erstattung der Kosten für die Klassen- und Kursfahrten beginnen. Für die Rückerstattung ist die Einreichung eines Erstattungsformulars zwingend erforderlich, das wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung stellen. Bitte leiten Sie den Antrag möglichst über Ihr Kind in den ersten Schultagen des Schuljahres unser Sekretariat weiter.
Gelder, die im Rahmen der Übernahme von Kosten für Schulwanderungen seitens der Stadt Duisburg (z.B. Leistungen zur "Bildung und Teilhabe") übernommen wurden, werden nicht an den Antragsteller ausgezahlt.
Die Schulleitung hat beschlossen, dass die im Jahrgang 5 entfallenen Fahrten im Jahrgang 6 nachgeholt werden können. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, möchten wir Sie bitten, einer Verrechnung (Formular 2) zuzustimmen.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Schuljahr 2019/20 hat uns alle im besonderen Maße gefordert, von uns allen ein Umdenken und viel Kreativität gefordert, neue Strukturen mussten geschaffen werden.
Wie soll es im kommenden Schuljahr weitergehen?
Dies ist eine Frage, die wir in den vergangenen Wochen und Tagen ganz häufig gestellt haben.
Am 23. Juni 2020 erhielten die Schulen des Landes hierzu in der 24. SchulMail weitergehende Informationen des MSB.
Als Kernbotschaft enthält die SchulMail die Information, dass Unterricht nach den Sommerferien im Regelfall in der Schule stattfinden soll. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass „digitaler“ Unterricht auf Distanz, sollte dies aus Gründen des Infektionsschutzes nötig sein, verpflichtend für Schüler/innen sein wird.
Grundlage der Planung für das kommende Schuljahr ist, dass es dann in Unterrichtssituationen in Klassen-/Kursräumen ausreichend ist, wenn durch die Einhaltung fester Sitzordnungen und eine entsprechende Dokumentation ein Kontakt auf einen bestimmbaren Personenkreis reduziert wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in den Ferien intensiv an der Umsetzung der Vorgaben arbeiten. Da wir in den vergangenen Wochen die Erfahrung gemacht haben, dass Vorgaben kurzfristig angepasst werden, werden wir Sie spätestens am 10. August 2020 über die Ihnen bekannten Wege (Homepage & LeibnizApp) informieren, wie und in welcher Form der Wiederbeginn des Unterrichts am 12. August 2020 umgesetzt wird.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame Sommertage. Bleiben Sie gesund!
Sascha Busse
Stellvertretender Schulleiter