Aktuelle Informationen
zum Corona-Virus


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Informationen zum Corona-Virus
im Schuljahr 2020/2021


Aktuelle Informationen zum Corona-Virus im Schuljahr 2021/2022

Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen ab April

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die eingeräumte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten.

 

Bis zum 2. April 2022 wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht. Grundsätzlich bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

 

Bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, werden die schulischen Testungen in der derzeitigen Form fortgesetzt. 

 


Änderung der Testverfahren ab 28.02.2022

 

Das MSB hat uns darüber informiert, dass ab Montag, 28. Februar 2022, die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) wieder aufgehoben wird.

 

Wer also von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests) fortgeführt.


Schulstart mit Anpassung der Teststrategie nach den Weihnachtsferien

Liebe Erziehungsberechtigte.

zunächst möchten wir Ihnen und Ihrer Familie ein glückliches, gesundes und ein friedliches neues Jahr sowie viel Energie und Zufriedenheit für die nächsten zwölf Monate wünschen! 

 

Wie Sie vielleicht schon den Medien entnehmen konnten, hat das MSB den Schulen aufgrund des zunehmenden Aufkommens der Omikron-Variante Anpassungen zum Schulstart mitgeteilt. Die wichtigsten Hinweise stellen wir Ihnen kurz vor: 

 

Ab Dienstag, unserem ersten Schultag im neuen Jahr, gelten die Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen. In der ersten Schulwoche finden die Testungen am Dienstag, Mittwoch und Freitag statt. In den Folgewochen wird der bereits bekannte dreimal wöchentliche Testrhythmus (Mo, Mi, Fr) fortgesetzt. 

 

In einer uns separat zugegangenen Mail des Amtes für schulische Bildung wird darauf hingewiesen, dass der Krisenstabsleiter Martin Murrack zum Schulstart Sie, liebe Eltern,  darum bittet, dass sich Ihre Kinder bereits vor dem Schulstart testen lassen. Ein vorheriger Test ist sinnvoll, da es bereits zu Kontakten zwischen den Schülerinnen und Schülern - zum Beispiel im ÖPNV - kommt, bevor die Ergebnisse der Schultestungen vorliegen.

 


Maskenpflicht am Sitzplatz ab 02.12.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt soeben mit, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt wird. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

 

 

Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.


Regelung zum Tragen von Masken ab dem 2. November

Liebe Erziehungsberechtige, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

gestern haben wir die Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung erhalten, dass ab dem 2. November 2021 aufgehoben wird, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist natürlich weiterhin erlaubt!

 

Bei schwangeren und einigen wenigen besonders schutzbedürftigen Lehrpersonen, erfordert es die gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitige Solidarität, dass die Schüler/innen während des Unterrichts die Masken tragen. Das wird allerdings nur wenige Stunden betreffen und ich werde die Gruppen darüber informieren.

 

Die Maskenpflicht besteht nach wie vor überall in den Gebäuden außerhalb der Klassen- und Kursräume.

 

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, werden die Regelungen voraussichtlich wieder verschärft. So wird vermutlich nicht nur die infizierte Person, sondern auch die unmittelbare Sitznachbarin oder der unmittelbare Sitznachbar in Quarantäne geschickt. Betroffene Schüler/innen können sich voraussichtlich jedoch nach dem 5. Tag freitesten. Vollständig geimpfte oder genesene Schüler/innen ohne Symptome sind von der Quarantäne nicht betroffen.

 

Ergänzende Hinweise


Zitat aus der E-Mail des Gesundheitsamts der Stadt Duisburg vom 29.10.2021:

 

"Das MAGS hat damit einhergehend die Rahmenbedingungen der Quarantäneaussprache in Schulen angepasst und sieht nun vor, die unmittelbaren SitznachbarInnen der infizierten Person als enge Kontaktpersonen zu werten.
In Duisburg wird dies alle SitznachbarInnen an einem Gruppentisch oder die Sitznachbarin oder den Sitznachbarn links wie rechts der infizierten Person betreffen. [...]
Sollte sich die Situation so darstellen, dass alle involvierten SuS weiterhin (freiwillig) Masken getragen haben wird nach aktuellem Stand entschieden und in der Regel nur bei größeren Ausbruchsgeschehen Quarantänemaßnahmen ergriffen. Wir hoffen dass dies für viele SuS*, respektive deren Eltern, einen möglichen Anreiz darstellt weiterhin freiwillig am Platz einen MNS zu tragen."

 

*SuS: Schülerinnen und Schüler


Impfshuttle für Schülerinnen und Schüler der G.-W.-Leibniz-Gesamtschule

Liebe Eltern,

am 03.09.2021 steht das Impfzentrum am Marientor ganztägig für Impfungen von Schülerinnen und Schülern unserer Schule zur Verfügung. An diesem Tag können Sie mit Ihrem Kind zum Impfzentrum fahren, um eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer vornehmen zu lassen. Durch die Vorlage der Bescheinigung, die Sie nach der Impfung erhalten, gilt Ihr Kind als entschuldigt.


Wenn Sie das wünschen und Ihr Kind die entsprechenden Unterlagen und Einverständniserklärungen vorlegt, kann ihr Kind auch, begleitet von einer Lehrkraft, mit dem Impfshuttlebus der Stadt zum Impfzentrum und wieder zurückfahren. Für unsere Schule stehen in den Shuttlebussen insgesamt 120 Plätze zur Verfügung. Die Begleitung durch Eltern im Bus ist daher nicht möglich.

Es ist wichtig, dass sich Ihr Kind im Vorfeld in die Liste zum Bustransport einträgt, damit wir gezielt planen können. Die Liste liegt im Forum aus.

Falls Sie die Impfunterlagen zuhause nicht selbst ausdrucken können, liegen komplette Informationspakete in den Sekretariaten bereit. Im Vorfeld der Impfung sind bei nicht volljährigen Kindern Unterschriften zu leisten!

 

Neben dem Aufbau einer Immunität gegen das Corona-Virus gilt in der Schule, dass zweifach Geimpfte nicht an den 2x wöchtenlich stattfindenden Tests teilnehmen müssen und nicht in Quarantäne kommen, sofern Sitznachbarn Cov19 positiv getestet werden.

Ich danke der Stadt für das Impfangebot, weise aber gleichzeitig darauf hin, dass keine Verpflichtung zur Impfung besteht.


Freundliche Grüße
Karl Hußmann
Schulleiter

 

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Empfehlung der Corona-Impfung für alle Kinder ab 12 Jahren
SPSTD1001421082715510.pdf
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Bescheinigung der Eltern, Anamnese, Einwilligunserklärung, Aufklärungsmerkblatt
Bitte beachten Sie. Ihr Kind und Sie müssen alle erforderlichen Angaben machen. Es sind darüber hinaus zwei Unterschriften von der zu impfenden Person (Kind) sowie drei Unterschriften von mindestens einem Sorgeberechtigten zu leisten.
Impfung Schüler_innen_.pdf
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Anschreiben der Stadt Duisburg an die Schulen zur Impfaktion
Anschreiben_Schulen_Frau Neese (1).pdf
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Schülerausweis ab sofort Testnachweis

Die Ausstellung des Testnachweises entfällt gemäß neuer Regelungen des Landes NRW.

 

 


Liebe Eltern,

 

zu Beginn des Schuljahres bleibt möchten wir Sie darüber informieren, dass die Regelungen, die zum Ende des Schuljahres 2021/2020 galten, auch zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 gelten. Die Maskenpflicht wird im Unterricht und im Gebäude beibehalten. Die Testungen finden zwei Mal pro Woche statt.

 

 

Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule
Hamborner Straße 274-278
47166 Duisburg
Tel.: (0203) 283-5522
Fax: (0203) 283-5445


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